Pressemeldungen


Kulturgüter mit Hightech

Dachdecker Verband Nordrhein: Historische Bausubstanz für Generationen
erhalten

Es muss ja nicht gleich der Eiffelturm oder die Akropolis sein: Auch Deutschland besitzt nach
Angaben des Statistischen Bundesamtes weit über 600.000 Baudenkmäler (Stand 2017). Sie
zählen zum Kulturgut und sind deshalb besonders schützenswert.

Wenn ein solches Gebäude – und hier gerade das Dach – repariert, saniert oder
wiederaufgebaut werden soll, treffen die Interessen und Vorschriften des Denkmalschutzes
auf die Fachregeln des Dachdeckerhandwerks, also des vorgeschriebenen „Standes der
Technik“. Und das ist oft ein schmaler Grat. Denn der historische optische Eindruck muss für
Generationen erhalten werden, andererseits sind auch hier die gesetzlichen Anforderungen
wie z. B. an den Wärmeschutz zu erfüllen.

Deshalb gehören auch viele „klassische“ Eindeckungen wie mit Schieferplatten oder den unten
abgerundeten keramischen Biberschwanzziegeln zum Ausbildungsumfang im
Dachdeckerhandwerk. Wenn etwa Kehlen, Rundtürme oder Fledermausgauben eingedeckt
werden sollen, müssen hier einerseits die traditionelle Handwerkskunst, andererseits die
verbindlichen Fachregeln des Dachdeckerhandwerks beherrscht werden. Dazu gehört z. B.
auch die Windsogsicherung, die es beim einstigen Erbauen der historischen Gebäude noch
nicht gab.

Neben der eigentlichen Eindeckung muss auch bei denkmalgeschützten Gebäuden die
Ableitung von Niederschlägen nach der geltenden DIN 1986-100 erfüllt werden. Denn gerade
im Zeichen des Klimawandels und der Zunahme von Starkregenereignissen soll verhindert
werden, dass die historische Bausubstanz durch eine nicht ausreichende Wasserableitung
gefährdet wird. Auch hier ist für den ausführenden Dachdecker gemeinsam mit den
zuständigen Denkmalschutzbehörden eine Lösung zu erarbeiten.

Und selbst beim Blitzschutz und bei den klassischen Dachschmuckelementen wie dem
kupfernen Firstdorn oder Metallbekleidungen von Gaubenfrontflächen muss der Kompromiss
zwischen Denkmalschutz und Hightech gefunden werden.

Umso wichtiger ist es, bei Arbeiten an denkmalgeschützten
Gebäuden schon im frühen Planungsstadium auch den
Dachdeckerbetrieb einzubinden.

Die Adressen entsprechend qualifizierter Fachbetriebe vermittelt
die regionale Dachdecker-Innung oder es genügt der Klick ins
Internet unter www.ddv-nr.de, um einen geeigneten
Dachdeckerbetrieb in der Nähe zu finden.